Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ab wann kann ich in den SPARVERIN BUNTER BOCK eintreten?

Ein Eintritt in den Verein ist jeweils zum Monatsersten möglich. Nach dem 31. Oktober ist der Eintritt für das laufende Sparjahr nicht mehr möglich.

 

Kann man in Ausnahmefällen von der Zahlungspflicht befreit werden?

Nein, auch Erwerbslosigkeit, Krankheit oder Unglücksfälle befreien nicht von der Einzahlungspflicht

 

In welchem Zeitraum muss ich meinen Sparbetrag entrichten?

Der Sparbetrag für das neue Sparjahr wird erstmals am 01. Dezember fällig und muss ab dann monatlich jeweils in der Zeit vom Monatsersten bis zum 05. beim Kassierer unaufgefordert eingezahlt werden.

 

Was passiert, wenn ich die Einzahlung vergesse?

Erfolgt die Einzahlung beim Kassierer nicht in den erste 5 Tagen des Monats wird automatisch ein Strafgeld von EUR 5,00 fällig.

 

Darf man mehr als ein Sparfach haben?

Ja, jedes Mitglied kann bis zu 3 Sparfächer besparen. Alle Regelungen gelten für jedes Sparfach separat.

 

Wie lange wird gespart?

Der Sparzeitraum erstreckt sich über ein ganzes Jahr. Das Sparjahr beginnt am 01.12. und endet am 30.11. des Folgejahres.

 

Wie kann ich erfahren, wieviel ich schon gespart habe?

Jeder Sparer bekommt einmal monatlich eine digitale Übersicht seines Sparguthabens in Form eines Kontoauszugs.

 

Wie erfahre ich meine Sparfach №?

Die Sparfach № ist auf dem Mitgliedsausweis angegeben, den jedes Mitglied bei Eintritt erhält.

 

Wann bekomme ich mein Spargeld zurück?

Das Spargeld wird, abzüglich eventueller Strafgelder, in der 50KW im Rahmen einer Ausschüttungsfeier ausgezahlt. Die Auszahlung für Beträge über EUR 500 erfolgt grundsätzlich unbar auf ein vom Sparer zu benennendes Konto.

 

Bekomme ich einen Nachweis über meine eingezahlten Gelder?

Jeder Sparer bekommt einmal monatlich eine digitale Übersicht seines Sparguthabens in Form eines Kontoauszugs.

 

Kann ich im Bedarfsfall auch schon vor dem Monatsersten meinen Sparbetrag einzahlen?

Ja, es ist in Ausnahmefällen gestattet, auch im Voraus einen Sparbetrag einzuzahlen.

 

Was geschieht mit den Strafgeldern?

Die Strafgelder fallen der Spargemeinschaft zu und werden für die Ausgaben des Sparvereins verwendet. Sollte ein Überschuss verbleiben, wird dieser bei der Ausschüttungsfeier verzecht.

 

Muss ich einen Mitgliedsbeitrag im SPARVEREIN BUNTER BOCK zahlen?

Nein, im SPARVEREIN BUNTER BOCK ist die Mitgliedschaft kostenlos.

 

Werden Sparvereins-Anteile als Gebühren fällig?

Nein, im  SPARVEREIN BUNTER BOCK werden keine Sparvereins-Anteile berechnet.

 

Gibt es einen Mindestsparbetrag?

Ja, der Mindestsparbetrag beträgt monatlich EUR 10,00.

 

Wozu erhalte ich einen Mitgliedsausweis?

Der Mitgliedsausweis dient dem Nachweis der Vereinsmitgliedschaft und ist zeitgleich die Eintrittskarte zur Ausschüttungsfeier am Ende des Sparjahres. Außerdem enthält der Mitgliedsausweis die wichtige Sparfach №.. Mitgliedsausweise werden ab sofort nur noch in digitaler Form ausgegeben.

 

Kann man Strafgelder vermeiden?

Ja, durch regelmäßige und rechtzeitige Einzahlungen können Strafgelder effektiv vermieden werden. Besonders einfach gelingt dies, indem ein entsprechender Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet wird

 

Wozu gibt es die WhatsApp-Gruppe?

Die WhatsApp-Gruppe dient der Förderung des Vereinslebens; hier können Vereinsmitglieder schnell miteinander in Kontakt treten und sich ggf. auch zu gemeinsamen Aktivitäten verabreden.

 

Muss ich meinen Sparbetrag unbedingt in bar einzahlen?

Nein, es werden auch bargeldlose Zahlarten wie PayPal oder Banküberweisung akzeptiert.

 

Erhalte ich am Ende des Sparjahres Zinsen auf meine Spareinlagen?

Nein, im SPARVEREIN BUNTER BOCK wird zinslos gespart.

 

Wer bezahlt die Ausschüttungsfeier?

Da im SPARVEREIN BUNTER BOCK keinerlei Gebühren erhoben werden, zahlt bei der Ausschüttungsfeier jeder Teilnehmer seine Zeche selbst.

 

Wer kann Mitglied im SPARVEREIN BUNTER BOCK werden?

Mitglied kann jede Person werden, die Spaß am gemeinsamen Sparen hat. Hierbei spielen Alter, Geschlecht, Wohnort, berufliche Tätigkeit oder ähnliches keine Rolle.

 

Können auch Kinder Mitglied im SPARVEREIN BUNTER BOCK werden?

Ja, Mitglied kann jede Person werden, die Spaß am gemeinsamen Sparen hat.

 

Was passiert, wenn ich an der Ausschüttungsfeier nicht teilnehmen kann oder möchte?

Es besteht kein Zwang zur Teilnahme an der Ausschüttungsfeier.

 

Wie kann ich aus dem SPARVEREIN BUNTER BOCK austreten?

Der Vereinsaustritt muss dem Kassierer persönlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Ein Austritt ist jederzeit zum Ende eines Monats möglich. Ein Wiedereintritt ist dann jedoch erst zum neuen Sparjahr möglich.

 

Was passiert mit meinem Spargeld nach der Kündigung der Mitgliedschaft?

Das bisher angesparte Geld wird, abzüglich eventueller Strafgelder, innerhalb von 5 Werktagen nach Wirksamwerden der Kündigung bargeldlos ausgezahlt.

 

Wie erhalte ich mein Spargeld, wenn ich nicht an der Ausschüttungsfeier teilnehme?

Zum Ende des Sparjahres fragt der Kassierer jedes einzelne Mitglied, wie der Sparbetrag ausgezahlt werden soll. Neben der Barauszahlung bei der Ausschüttungsfeier ist auch einen Barauszahlung an einem anderen Tag möglich sowie die bargeldlose Auszahlung per Überweisung. Die Auszahlung für Beträge über EUR 500 erfolgt grundsätzlich unbar auf ein vom Sparer zu benennendes Konto.

 

Kann ich auf eine Auszahlung zum Ende des Sparjahres verzichten?

Ja, das angesparte Guthaben kann auch mit in das nächste Sparjahr übertragen werden.

 

Kann man auf Wunsch auch im laufenden Sparjahr einen Teil seines Guthabens ausgezahlt bekommen?

Ja, wenn keine reguläre Auszahlung zum Ende des Sparjahres stattgefunden hat, kann auch im laufenden Sparjahr einen Teilbetrag ausgezahlt werden. Der Auszahlungsbetrag darf dann aber nur höchstens 90% des Gesamtguthabens betragen.

 

Was bedeuten die Sondereinzahlungen?

 

Im laufenden Sparjahr gibt es die Möglichkeit, zu bestimmten Anlässen Sondereinzahlungen zu tätigen. Das besondere an diesen Sondereinzahlungen ist, dass diese zusätzlich, aber freiwillig sind. Das bedeutet, wer nicht einzahlt muss auch keine Strafgelder zahlen. Sondereinzahlungen sind nur an diesem einen Tag bargeldlos möglich.

 

Wozu gibt es die Sondereinzahlungen?

An diesen Terminen können Sparer sich einen Vorteil gegenüber anderen Sparern verschaffen, da jede Sondereinzahlung das  Sparguthaben natürlich schneller wachsen lässt. So stehen anstatt der 12 regulären Termine mit den Sondereinzahlungen insgesamt 18 Termine zur Einzahlung zur Verfügung.